Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen: Hierzu der Brief der Ministerin für Schule und Bildung.
Zu den Infos bitte hier weiterlesen.
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule eingeschult haben. Damit es Ihrem Kind gleich von Anfang an leichter fällt, sich zurecht zu finden, haben wir hier wichtige Abläufe für Sie und Ihr Kind bereitgestellt. Zu diesen Abläufen bitte hier klicken.
Wir wünschen einen guten Start und viel Erfolg an unserer Schule.